Nutriaprämie
Für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung gelten folgende Voraussetzungen:
- 1Das Formular ist vollständig durch den Antragssteller auszufüllen.
- 2Dem Antragsschreiben ist eine Revierkarte mit Gewässerverlauf beizulegen.
- 3Die Nutrias wurden innerhalb des Verbandsgebiets erlegt.
- 4Die Nutriaschwänze werden als Nachweis beim WBV Stepenitz-Maurine abgegben
- 5Fallwild sowie krankes/auffälliges Wild ist beim zuständigen Veterinär abzugeben.
- 6Rechtzeitige Anmeldung per Telefon oder E-Mail erforderlich.