Nutriaprämie

Für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung gelten folgende Voraussetzungen:

  • 1
    Das Formular ist vollständig durch den Antragssteller auszufüllen.
  • 2
    Dem Antragsschreiben ist eine Revierkarte mit Gewässerverlauf beizulegen.
  • 3
    Die Nutrias wurden innerhalb des Verbandsgebiets erlegt.
  • 4
    Die Nutriaschwänze werden als Nachweis beim WBV Stepenitz-Maurine abgegben
  • 5
    Fallwild sowie krankes/auffälliges Wild ist beim zuständigen Veterinär abzugeben.
  • 6
    Rechtzeitige Anmeldung per Telefon oder E-Mail erforderlich.